AGB
der Entertainment Enterprise Künstlervermittlung und Beratung
- Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Entertainment
Enterprise (nachfolgend EEKV) genannt aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von EEKV; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- EEKV wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Termine pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Stunden überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme nach Ablauf der Frist
ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren
Schadens. Weitergehende Ansprüche des Bestellers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem
Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn EEKV die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde
unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an EEKV trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei EEKV in Bamberg.
-
- Rechnungen von EEKV sind sofort fällig und ohne jeden Abzug
zahlbar. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum sind die Vertragspartner von EEKV zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB)
gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen
dasjenige Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, soweit EEKV höhere Verzugszinsen oder der
Käufer eine geringere Belastung der Firma EEKV nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln,
Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich
geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch EEKV beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird EEKV Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des
Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft,
so steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung
beschränkt. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung
oder Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung
zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten
bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von EE oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
- EEKV leistet Gewähr dafür, dass der Gegenstand bei der
Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler hat. Sollte ein Gegenstand gleichwohl fehlerhaft sein, wird er von EEKV während der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist
umgetauscht. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten Sinne nicht in angemessener Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der Käufer nach seiner
Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Firma EEKV keine Gewähr dafür, dass die
Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Auch übernimmt EEKV keine Gewähr für die Auswahl, die
Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder
eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. EEKV haftet in keinem Fall für Datenverlust.
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von EEKV. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die EEKV gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B.
aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes
berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, EEKV alle im
Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein
einfaches unbefristetes Recht zum laden und Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms
nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der Hersteller.
- EEKV ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
- Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Bamberg. Es gilt
das Recht der BundesrepublikDeutschland.
Gerichtsstand Bamberg
Finanzamt Bamberg
Steuernr. 207/227/71290